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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 02-03 | Elektroauto-AfA: BMF bestätigt, dass auch Gebrauchtwagen im Anlagevermögen begünstigt sind

Das Bundesfinanzministerium hat bestätigt, dass auch Käufer eines Gebrauchtwagens von der neuen Elektroauto-AfA für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, die vom bis angeschafft werden, profitieren können. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge zum Anlagevermögen des Steuerpflichtigen gehören. Die Abschreibungsregelung ist also ausgeschlossen für Fahrzeuge, die dem Umlaufvermögen zugerechnet werden, z. B. weil diese für Zwecke der Weiterveräußerung angeschafft worden sind.

Zu Beginn möchten wir Sie auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums hinweisen – zu der sehr attraktiven Abschreibung für Elektro-Fahrzeuge, die mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland” neu eingeführt worden ist.

Um die Elektromobilität in Deutschland voranzubringen, ist in der Tat eine sehr lukrative neue Elektroauto-AfA geschaffen worden – für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge im Anlagevermögen, die im Zeitraum vom bis zum angeschafft werden.

Wir hatten Ihnen die neue Vergünstigung bereits in unserer September-Ausgabe 2025 ausführlich vorgestellt. Fraglic...

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