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Verfahrensrecht | Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheides kein rückwirkendes Ereignis (BFH)
Die Niedersachsen-Soforthilfe
Corona (mit finanzieller Unterstützung des Bundes) für die Monate April, Mai
und Juni 2020 ist eine steuerbare und steuerpflichtige Betriebseinnahme. Wird
ein Bewilligungsbescheid für einen als Betriebseinnahme anzusetzenden
Liquiditäts- beziehungsweise Aufwandszuschuss mit Ex-tunc-Wirkung zum
Gewährungstag widerrufen und der Zuschuss zurückgezahlt, liegt hierin bei der
Gewinnermittlung gemäß
§ 4 Abs. 3
EStG kein rückwirkendes Ereignis (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
AO) für das Jahr der Bewilligung und Vereinnahmung
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ist ein Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Ereignis eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat (rückwirkendes Ereignis).
Sachv...