Umsatzsteuer | Europäische-Kleinunternehmerregelung - Technische Schwierigkeiten bei der Übermittlung von Umsatzdaten (BZSt)
Sofern von einem Mitgliedstaat die
Aufforderung erfolgt ist, fehlende Umsatzmeldungen für einen oder mehrere
Zeiträume nachzureichen, obwohl diese bereits beim BZSt eingereicht wurden, ist
von einer erneuten Übermittlung an das BZSt abzusehen. Hierauf macht das BZSt
aufmerksam.
Hierzu führt das BZSt weiter aus:
Wurden die entsprechenden Daten an das BZSt übermittelt, liegen diese dort auch vor.
Sollte weiterer Handlungsbedarf bestehen, erfolgt eine entsprechende Benachrichtigung durch das BZSt.
Das BZSt arbeitet mit Hochdruck an der Fehlerbeseitigung, sodass die Umsätze den Mitgliedstaaten schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden. Das BZSt befindet sich diesbezüglich in engem Kontakt mit den Mitgliedstaaten.
Quelle: BZSt online, Meldung v. (lb)
Fundstelle(n):
QAAAK-09483