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Online-Nachricht - Mittwoch, 04.02.2026

Umsatzsteuer | Europäische-Kleinunternehmerregelung - Technische Schwierigkeiten bei der Übermittlung von Umsatzdaten (BZSt)

Dekorative GrafikSofern von einem Mitgliedstaat die Aufforderung erfolgt ist, fehlende Umsatzmeldungen für einen oder mehrere Zeiträume nachzureichen, obwohl diese bereits beim BZSt eingereicht wurden, ist von einer erneuten Übermittlung an das BZSt abzusehen. Hierauf macht das BZSt aufmerksam.

Hierzu führt das BZSt weiter aus:

  • Wurden die entsprechenden Daten an das BZSt übermittelt, liegen diese dort auch vor.

  • Sollte weiterer Handlungsbedarf bestehen, erfolgt eine entsprechende Benachrichtigung durch das BZSt.

  • Das BZSt arbeitet mit Hochdruck an der Fehlerbeseitigung, sodass die Umsätze den Mitgliedstaaten schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden. Das BZSt befindet sich diesbezüglich in engem Kontakt mit den Mitgliedstaaten.

Quelle: BZSt online, Meldung v. (lb)

Fundstelle(n):
QAAAK-09483