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Arbeitsverhältnis | Fristlose Kündigung bei gekaufter Online-AU
Legt ein Arbeitnehmer eine Bescheinigung zum Nachweis seiner Arbeitsunfähigkeit (AU) vor, die ihm kostenpflichtig entgegen § 4 Sätze 1 und 2 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie online erstellt wurde, suggeriert er dem Arbeitgeber bewusst wahrheitswidrig, es habe zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ein Kontakt mit einem Arzt stattgefunden. Ein solches Verhalten ist „an sich“ geeignet, einen wichtigen Grund i. S. des § 626 Abs. 1 BGB zu bilden.
Ob der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig war oder aber davon ausging, tatsächlich arbeitsunfähig zu sein, sei nicht relevant, so das Gericht. Entscheidend sei vielmehr, dass er sich durch die gekaufte Bescheinigung ohne „Fernuntersuchung“, die ihrem äußeren Erscheinungsbild nach dem sog. gelben Schein entsprach, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigun...