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Länder unterbreiten Vorschläge zur Reform der privaten Altersvorsorge
[i]Bundesrat, Beschluss v. 30.1.2026, BR-Drucks. 768/25 (Beschluss) Die Bundesregierung plant, die private Altersvorsorge zum grundlegend zu reformieren und die Riester-Rente abzulösen. Der Bundesrat hat am eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf verabschiedet. In dieser begrüßt er das Ziel der Bundesregierung, die private Altersvorsorge mit einem kostengünstigen, renditestarken und flexiblen Standardprodukt zu stärken und insbesondere Beschäftigten mit niedrigen und mittleren Einkommen einen besseren Zugang zur kapitalgedeckten Altersvorsorge zu ermöglichen. Kritisch sieht er jedoch die im Entwurf vorgesehene zulässige Kostenhöhe, die eine durchschnittliche jährliche Renditeminderung um bis zu 1,5 % pro Jahr erlaubt. Diese laufe dem Ziel eines transparenten, verbraucherfreundlichen und besonders attraktiven Angebots zuwider.
Förderung ausweiten
Die [i]Auch Selbständige bzw. alle Personen im
erwerbsfähigen AlterLänder schlagen vor, den Kreis der
Förderberechtigten auf Selbständige oder sogar alle Personen im erwerbsfähigen
Alter auszuweiten. Außerdem solle die Höchstgrenze der geförderten
Eigenbeiträge von 1.800 € auf 3.000 € steigen und geprüft werden,
wie Verbraucher einfacher Zugang zu einem kostengünstigen, renditestarken
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