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NWB Nr. 6 vom Seite 320

Bundesrat stimmt Gesetz zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts zu

[i]Bundesrat, Erläuterung zum StoFöG, 1061. BR v. 30.1.2026 Der Bundesrat hat am dem Gesetz zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz – StoFöG) zugestimmt. Mit dem Standortfördergesetz möchte die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für Unternehmen in Deutschland allgemein verbessern und damit die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland stärken. Zu den gewählten Maßnahmen zählen u. a. der Abbau von „unnötig bürokratisch aufsichtlichen“ Prozessen im Finanzmarktbereich, der verbesserte Zugang von Unternehmen, insbesondere jungen Unternehmen, zu Finanzierungen sowie die Anpassung steuerrechtlicher Rahmenbedingungen. Das Gesetz setzt zudem stärkere Impulse für private Investitionen, insbesondere in den Bereichen Infrastruktur, erneuerbare Energien sowie Wagnis- und Wachstumskapital (Venture Capital).

Das [i]Maßnahmen des StandortfördergesetzesStandortfördergesetz knüpft an das Zukunftsfinanzierungsgesetz aus dem Jahr 2023 an und setzt verschiedene Vorhaben des laufenden Koalitionsvertrags der Regierungskoalition um. Konkret sieht es u. a. folgende Maßnahmen vor:

  • Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen von Investments in Venture ...

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