Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzrealisierung aus Onlinespielen
I. Sachverhalt
Die U GmbH betreibt in virtuellen Welten Onlinespiele. Die Spielteilnahme erfolgt durch kostenlosen Download der App. Es bestehen kostenpflichtige Möglichkeiten, das Spielerlebnis gegen Erwerb einer virtuellen Ingame-Währung (X Coins) zu verbessern. Mit erworbenen X Coins kann der Spieler virtuelle Produkte (z. B. Waffen) zur Erweiterung der Fähigkeiten seiner Spielfigur im spielinternen Store kaufen.
Der Erwerb von virtuellen Produkten kann zu jedem vom Spieler gewünschten Zeitpunkt erfolgen. Ungenutzte Ingame-Währung ist nicht in reales Geld rücktauschbar und 2 Jahre nach Kauf nicht mehr nutzbar. In den Geschäftsbedingungen behält sich U das Recht vor, das Spiel in Abständen von 2 bis 3 Jahren grundlegend zu verändern (Releasewechsel) und in diesem Rahmen auch die exklusiven Fähigkeiten zu verändern, erforderlichenfalls auch zu entfernen. Darauf gestützt besteht die berechtigte Kundenerwartung, dass es jedenfalls außerhalb eines Releasewechsels nicht zur ersatzlosen Entwertung der erworbenen Fähigkeit kommt.
II. Fragestellung
Hat U Umsätze aus der Veräußerung von Ingame-Währung zeitpunktbezogen oder zeitraumbezogen zu realisieren? Falls zeit...