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Körperschaftsteuer | Organschaft unter Beteiligung einer Kapitalgesellschaft, an der eine atypisch stille Beteiligung besteht
Das BMF hat zu den Folgen der und I R 17/21 Stellung genommen (, NWB RAAAK-07799).
Hintergrund: Mit Urteilen vom - I R 33/22, NWB NAAAJ-88829, und I R 17/21, NWB DAAAJ-88828, hat der BFH entschieden, dass eine Kapitalgesellschaft, an der eine atypisch stille Beteiligung besteht, Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft sein kann (vgl. ausführlich Rickermann, StuB 2025 S. 487, NWB CAAAJ-94137). Mit hat der BFH darüber hinaus entschieden, dass, wenn unabhängig voneinander mehrere atypisch stille Beteiligungen jeweils (nur) an verschiedenen Niederlassungen einer Kapitalgesellschaft bestehen, diese Kapitalgesellschaft dann grds. Organträger eine...