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Einkommen-/Lohnsteuer | Aufwendungen für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes gehören nicht zu den Unterkunftskosten, die nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG nur mit höchstens 1.000 € im Monat angesetzt werden können. Sie sind, soweit notwendig, als Werbungskosten wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung abziehbar (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 und 4 EStG; § 162 AO).
(1) Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG sind Werbungskosten auch notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen. Aufwendungen, die der Stpfl. für seinen Zweithaushalt tätigt, sind nur und insoweit abzugsfähig, als dieser beruflich veranlasst ist und die Aufwendungen hierfür notwendig sind, so der BFH. Dies gilt auch, soweit Aufwendungen für einen (separat angemieteten) Pkw-Stellplatz in Rede stehen. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG können als ...BStBl 2019 II S. 449