Online-Nachricht - Montag, 02.02.2026
Einkommensteuer | Bauabzugsteuer – Informationen zur Freistellungsbescheinigungen nach § 48b EStG (BZSt)
Aktuell gehen vermehrt Anfragen zur
Ausstellung von Freistellungsbescheinigungen nach § 48b EStG im Zusammenhang
mit der Bauabzugsteuer im BZSt ein. Das BZSt stellt keine
Freistellungsbescheinigungen nach § 48b EStG aus und versendet diese auch
nicht. Anfragen zur Ausstellung von Freistellungsbescheinigungen sind
ausschließlich an das zuständige Finanzamt zu richten. Hierüber informiert das
BZSt.
Hinweis:
Weitergehende Informationen zum Thema Bauabzugsteuer stehen auf der Webseite des BZSt zur Verfügung.
Quelle: BZSt online, Meldung v. (lb)
Fundstelle(n):
KAAAK-09300