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BBK 3/2026 S. 117

Neue Geringfügigkeits-Richtlinien 2026

[i]Geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigungen Seit dem gilt eine neue Fassung der Geringfügigkeits-Richtlinien. Sie bieten Arbeitgebern und Minijobbern eine Orientierung zu Versicherungs-, Beitrags- und Melderechten. Die Richtlinien erläutern beide Formen von Minijobs: geringfügig entlohnte Beschäftigungen und kurzfristige Beschäftigungen.

Die überarbeitete Fassung enthält mehrere gesetzliche Anpassungen, die überwiegend zum in Kraft getreten sind. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Erhöhung der Minijob-Grenze auf 603 € pro Monat infolge des auf 13,90 € gestiegenen Mindestlohns. Eine weitere Anpassung betrifft kurzfristige Beschäftigungen in der Landwirtschaft: Seit 2026 gelten neue Zeitgrenzen von 15 Wochen oder 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Eine weitere wichtige Änderung betrifft ...

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