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Der Durchschnittssteuersatz in der Landwirtschaft – quo vadis?
Mehrere öffentlich-rechtliche und private Medien berichteten Ende 2025/Anfang 2026 unter Überschriften wie „Millionengeschenk für Landwirte – Rechnungshof warnt“ (s. BR24, Meldung v. , abrufbar unter https://go.nwb.de/7qk0j) und „Bund verzichtet illegal auf Umsatzsteuermillionen von Bauern“ (s. taz, Meldung v. , abrufbar unter https://go.nwb.de/2nril). Anlass dieser Berichterstattung war ein neuer Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) v. (s. https://go.nwb.de/ys2pa), in dem gefordert wird, den Pauschalausgleich für landwirtschaftliche Betriebe in der Umsatzsteuer ab dem Kalenderjahr 2026 auf 6,1 % zu senken. Der vorliegende Beitrag analysiert auf Basis makroökonomischer Daten, ob diese Forderung fachlich und rechtlich gerechtfertigt ist.
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Europäische und nationale Rahmenbedingungen
[i]EU-Pauschalausgleich zur Förderung des Bürokratieabbaus, nicht der LandwirtschaftNach Art. 296 MwStSystRL können die EU-Mitgliedstaaten Pauschalregelungen für Landwirte einführen. Die Typisierung soll realistische Vorsteuerverhältnisse abbilden, ermittelt anhand makroökonomischer Daten der letzten drei Jahre (Art. 298 MwStSystRL). Maßgeblich sind insoweit die Vorleistungen, Bruttoanlageinvestitionen und der Produ...