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Der Durchschnittssteuersatz in der Landwirtschaft – quo vadis?
Ein mehrjähriger Vergleich der tatsächlichen Vorsteuerbelastung und des gesetzlichen Durchschnittssteuersatzes
[i]Lippross/Janzen, UStAE Aktuell, Abschn. 24.1 UStAE, NWB TAAAH-72788 Mehrere öffentlich-rechtliche und private Medien berichteten Ende 2025/Anfang 2026 unter Überschriften wie „Millionengeschenk für Landwirte – Rechnungshof warnt“ (s. BR24, Meldung v. , abrufbar unter https://go.nwb.de/7qk0j) und „Bund verzichtet illegal auf Umsatzsteuermillionen von Bauern“ (s. taz, Meldung v. , abrufbar unter https://go.nwb.de/2nril). Anlass dieser Berichterstattung war ein neuer Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) v. (s. https://go.nwb.de/ys2pa), in dem gefordert wird, den Pauschalausgleich für landwirtschaftliche Betriebe in der Umsatzsteuer ab dem Kalenderjahr 2026 auf 6,1 % zu senken. Der vorliegende Beitrag analysiert auf Basis makroökonomischer Daten, ob diese Forderung fachlich und rechtlich gerechtfertigt ist und ob Deutschland gegen Beihilferecht verstoßen würde.
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I. Einführung
1. Europäische Rahmenbedingungen
[i]EU-Pauschalausgleich zur Förderung des Bürokratieabbaus, nicht der LandwirtschaftFür landwirtschaftliche Erzeuger können die EU-Mitgliedstaaten nach Art. 296 Abs. 1 MwStSystRL eine Pauschalregelung als Vereinfachungsmaßnahme anwenden, wenn die Anwendung der normalen Mehrwertsteuerregelungen auf Schwierigkeiten stoßen würde. Bei Anwendung dieser Sonderregelung werden die landwirtscha...