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Online-Nachricht - Donnerstag, 29.01.2026

Gesetzgebung | Neuregelungen im Februar 2026 (Bundesregierung)

Dekorative GrafikDie Bundesregierung kann sichere Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung bestimmen. Nach Großbritannien ist die Einreise nur noch mit elektronischer Genehmigung möglich. Über diese und weitere gesetzliche Änderungen im Februar 2026 sowie über bereits im Januar 2026 in Kraft getretene Änderungen informiert die Bundesregierung.

Sichere Herkunftsstaaten

Ab Februar 2026 kann die Bundesregierung sichere Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung bestimmen. Ab Juni 2026 entfällt die Pflicht, bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam einen Anwalt zu bestellen. Bereits seit Ende Dezember 2025 gilt die neue Regelung zur Einbürgerung: Wer seine Einbürgerung durch falsche Angaben – etwa durch Arglist, Drohung oder Bestechung – erlangt hat und diese rechtskräftig zurückgenommen wurde, kann für zehn Jahre nicht eingebürgert werden.

Weitere Informationen zur Migrationspolitik

Reisen nach Großbritannien mit Electronic Travel Authorisation (ETA)-System

Seit dem wird für die Einreise in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (GBR) eine elektronische Einreisegenehmigung (Electronic Travel Authorisation/ETA) benötigt. Die Genehmigung muss vorab beantragt werden. ETA gilt für zwei Jahre mit beliebig vielen Einreisen und ist an den Pass geknüpft. Ab dem wird diese Regelung konsequent umgesetzt. Beförderungsunternehmen sind dann angehalten, Passagiere, die keine gültige ETA vorweisen können, nicht mehr zu befördern.

Weitere Reise- und Sicherheitshinweise für Großbritannien

Heckenschnitt nur noch bis Ende Februar

Ein radikaler Schnitt oder die Beseitigung von Bäumen, Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen ist nur noch bis Ende Februar möglich. Vom 1.3. bis zum 30.9. sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt, um brütende Vögel und ihren Nachwuchs zu schützen. Das regelt § 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes.

Weitere Informationen zum Bundesnaturschutzgesetz

Bereits im Januar in Kraft getreten:

Trinkwasserleitungen: nur noch bleifrei

Seit dem dürfen Wasserleitungen nicht mehr aus Blei bestehen – auch nicht nur teilweise. Das sieht die Trinkwasserverordnung vor. Denn der bereits seit Ende 2013 geltende Grenzwert von 0,01 Milligramm pro Liter ist nur ohne Bleileitungen zu erreichen. Bis Anfang dieses Jahres hatten Gebäudeeigentümer und Versorgungsunternehmen Zeit zum Umrüsten.

Weitere Informationen zu bleifreiem Trinkwasser

Digitalisierung in der Justiz: elektronische Beurkundungen

Beurkundungen, die bei vielen bedeutsamen Rechtsgeschäften notwendig sind, können seit dem auch in elektronischer Form errichtet werden. Das entlastet die Justiz, konkret Notarinnen und Notare und andere Urkundenstellen.

Weitere Informationen zur elektronischen Beurkundung

Härtere Strafen für Geldautomatensprengungen

Immer häufiger werden Geldautomaten gesprengt, um Geld zu stehlen. Verbunden ist das mit hohen Sachschäden, aber auch erheblichen Gefahren für unbeteiligte Personen. Deswegen hat die Bundesregierung die Straftatbestände im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen angepasst und verschärft.

Weitere Informationen zur Strafverschärfung

CO2-Emissionen bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen

Ab 2026 muss angezeigt werden, wie, wann und unter welchen Bedingungen die Emissionsmengen von Fahrzeugen gemessen wurden. Dies gilt zunächst nur für die neuen Typengenehmigungen von Personen- und leichten Nutzfahrzeugen. Ein Jahr später soll diese zweite Stufe der EU-Abgasnorm 6e für alle Neuzulassungen greifen. Ziel ist es zu verhindern, dass die zulässigen Emissionsmengen im realen Betrieb überschritten werden.

Weitere Informationen zu Abgastests

Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung wird effizienter

Seit dem müssen Antibiotika-Anwendungen bei lebensmittelliefernden Tierarten in einer Datenbank erfasst werden. Die Regelung setzt die EU-Vorgaben zur Antibiotika-Datenerfassung um. Damit wird der Einsatz bakteriell wirksamer Arzneimittel in der Tierhaltung effizienter kontrolliert.

Weitere Informationen zur Erfassung von Antibiotika in der Tierhaltung

Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. (lb)

Fundstelle(n):
YAAAK-09142