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Abzugsverbot durch § 8b KStG bei Gesellschafterdarlehen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 326Bei der Einkommensermittlung steuerpflichtiger Körperschaften sieht § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG ein generelles Abzugsverbot für Gewinnminderungen aus einer Darlehensforderung vor, wenn das Darlehen von einem zu mehr als einem Viertel am Grund- oder Stammkapital der darlehensnehmenden Körperschaft Beteiligten gewährt wird. Der vorliegende Beitrag analysiert vor dem Hintergrund kürzlich ergangener Rechtsprechung vom Grundfall des Down-Stream-Darlehens von Mutter- an Tochter- bzw. an Enkelgesellschaft abweichende Fälle. Diese Darlehenskonstellationen sorgen vielfach für Streit zwischen Steuerpflichtigen, Finanzverwaltung und Rechtsprechung. Einen Ausweg aus dem grundsätzlichen Abzugsausschluss kann die sog. Escape-Klausel bieten. Insbesondere bei Dreieckssachverhalten darf aber auch ein mögliches Nebeneinander des Abzugsverbots gem. § 8b Abs. 3 Sätze 4 ff. KStG und einer verdeckten Gewinnausschüttung gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG nicht außer Acht gelassen werden.
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Darlehen bei mehrstöckiger Beteiligung
[i]BFH, Urteil v. 27.11.2024 - I R 21/22, BStBl 2025 II S. 531Mit (BStBl 2025 II S. 531) hat der BFH entschieden, wie die Schädlichkeitsgrenze von 25 % nach § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG im Falle einer zwischengeschalteten vermögensverwaltend...