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BFH Urteil v. - VIII R 96/69 BStBl 1974 II S. 479

Gesetze: EStG (1965) § 7EStG (1965) § 9 Nr. 6EStG (1965) § 21 Abs. 1

Leitsatz

Zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Mietwohngebäudes (Appartementhaus) zählen auch Küchenspülen. Ob dasselbe für Kochherde gilt, richtet sich nach der regionalen Verkehrsauffassung. Andere Gegenstände der Kücheneinrichtung unterliegen der AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 479
BFHE S. 251 Nr. 112,
NAAAA-99976

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BFH, Urteil v. 02.04.1974 - VIII R 96/69

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