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Einkommensteuer | Verfassungsmäßigkeit des Kriteriums der Haushaltszugehörigkeit beim Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten (BFH)
Der Senat ist nicht überzeugt, dass
§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG insofern
verfassungswidrig ist, als der Sonderausgabenabzug die Haushaltszugehörigkeit
des Kindes voraussetzt (vgl. bereits
,
BStBl II 2023, 861). Dies gilt auch,
soweit die Betreuungsaufwendungen desjenigen Elternteils, der das Kind nicht in
seinen Haushalt aufgenommen hat, nicht mehr durch den Freibetrag für den
Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf abgedeckt sind
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Als Sonderausgaben abzugsfähig sind u.a. 80 % (im Streitjahr 2018: 2/3) der Aufwendungen, höchstens 4.800 € je Kind (im Streitjahr 2018: 4.000 €), für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kind...