Wird als Kaufpreis für die Veräußerung einer freiberuflichen Praxis eine Leibrente mit einer Höchstlaufzeit von 10 Jahren vereinbart, so kann der Veräußerer statt einer sofortigen Versteuerung des Kapitalwerts der Rente als Veräußerungsgewinn (§ 18 Abs. 3 EStG in Verbindung mit § 34 Abs. 1 und 2
EStG) eine Versteuerung der laufenden Zahlungen nach Maßgabe des tatsächlichen Zuflusses als nachträgliche Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 24 Nr. 2 in Verbindung mit § 18 Abs. 1 EStG) wählen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1974 II Seite 477 BFHE S. 477 Nr. 111, JAAAA-99973
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.