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Erbschaftsteuer | Umfang des verfügbaren Vermögens im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung (BayLfSt)
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat zur Ermittlung des Umfangs des verfügbaren Vermögens i. S. des § 28a Abs. 2 ErbStG Stellung genommen.
Hintergrund
In Fällen einer
Erbauseinandersetzung sieht
§ 28a
Abs. 1 Satz 2 ff. ErbStG bei Anwendung der
Verschonungsbedarfsprüfung einen Begünstigungstransfer vor.
S. 59
Danach kann ein Erbe für das im Rahmen der Erbauseinandersetzung von den insoweit weichenden Miterben erlangte begünstigte Vermögen i. S. des § 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG über seinen Erbanteil am begünstigten Vermögen hinaus die Anwendung der Verschonungsbedarfsprüfung gem. § 28a ErbStG in Anspruch nehmen, soweit er den anderen Miterben hierfür nicht begünstigtes Vermögen überträgt, welches er vom Erblasser erworben hat.
Im Gegenzug bleibt die Anwendung des § 28a ErbStG für den Erwerb der weichenden Miterben hinsichtlich des im Rahmen der Erbausei...