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Investmentsteuergesetz | Bekanntgabe des Basiszinses zur Berechnung der Vorabpauschale (BMF)
Das BMF hat den Basiszins zum für die Berechnung der Vorabpauschale gem. § 18 InvStG für 2026 bekannt gegeben.
Hintergrund
Der Anleger
eines Investmentfonds hat als Investmentertrag u. a. die Vorabpauschale nach
§ 18 InvStG
zu versteuern (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 InvStG). Die
Vorabpauschale für 2026 ist unter Anwendung des Basiszinses vom
zu
ermitteln.
Hierzu führt das BMF weiter aus
Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 3,20 % für Bundeswertpapiere mit jährlicher Kuponzahlung und einer Restlaufzeit von 15 Jahren errechnet.
Quelle: , NWB NAAAK-08285