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NWB EV 2/2026 S. 62

Investmentsteuergesetz | Bekanntgabe des Basiszinses zur Berechnung der Vorabpauschale (BMF)

Das BMF hat den Basiszins zum für die Berechnung der Vorabpauschale gem. § 18 InvStG für 2026 bekannt gegeben.

Hintergrund
Der Anleger eines Investmentfonds hat als Investmentertrag u. a. die Vorabpauschale nach § 18 InvStG zu versteuern (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 InvStG). Die Vorabpauschale für 2026 ist unter Anwendung des Basiszinses vom zu ermitteln.

Hierzu führt das BMF weiter aus

  • Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 3,20 % für Bundeswertpapiere mit jährlicher Kuponzahlung und einer Restlaufzeit von 15 Jahren errechnet.

Quelle: , NWB NAAAK-08285

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