Finanzverwaltung | Digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden – Widerspruch 2026 noch nicht erforderlich (LfSt)
Das Landesamt für Steuern
Rheinland-Pfalz (LfSt) informiert, dass Bürger, die ihre Steuererklärung in
Papierform beim Finanzamt einreichen, auch im Jahr 2026 weiterhin einen
Steuerbescheid in Papierform erhalten werden. Dies gilt in diesem Jahr auch
noch für Steuerpflichtige, die ihre Erklärungen über ELSTER einreichen und
bislang einer digitalen Bekanntgabe der Verwaltungsakte noch nicht zugestimmt
haben; auch sie erhalten weiterhin ihren Steuerbescheid per
Post.
Das LfSt führt hierzu weiter aus:
Erst im nächsten Jahr ergibt sich hier eine Änderung. Ab 2027 geht das Finanzamt bei Abgabe einer elektronischen Steuererklärung davon aus, dass man auch den Steuerbescheid elektronisch empfangen will.
Sollen in diesen Fällen Steuerbescheide noch in Papierform versandt werden, muss der digitalen Bekanntgabe mit einem Antrag im ELSTER-Konto aktiv widersprochen werden. Die elektronische Widerspruchsmöglichkeit wird im Laufe des Jahres 2026 zur Verfügung gestellt. Aktuell ist ein Widerspruch nicht erforderlich und technisch auch noch nicht möglich.
Die Steuerverwaltung empfiehlt jedoch allen Steuerpflichtigen, ein ELSTER-Benutzerkonto einzurichten und die elektronische Kommunikation schon jetzt zu aktivieren, um von den Vorteilen der digitalen Bekanntgabe zu profitieren. Dies sorgt nicht nur für eine schnellere, sicherere und umweltfreundlichere Zustellung von Steuerbescheiden und anderen Mitteilungen. Auch das Übersenden von Belegen oder das Erhalten und Beantworten von Fragen des Finanzamts wird beschleunigt und vereinfacht.
Weitergehende Informationen stehen auf der Webseite von Elster zur Verfügung.
Quelle: Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung v. (lb)
Fundstelle(n):
TAAAK-08886