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Online-Nachricht - Montag, 26.01.2026

Wirtschaftsprüfung | Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa (WPK)

Dekorative GrafikAm hat Accountancy Europe eine aktualisierte Übersicht der Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa veröffentlicht. Dies teilte die WPK mit.

Hintergrund: Die Publikation knüpft an eine frühere Untersuchung aus dem Jahr 2021 an und analysiert die Entwicklungen in 32 europäischen Ländern nach Erlass der Delegierten Richtlinie (EU) 2023/2775 im Jahr 2023. Diese hob die Schwellenwerte für die monetären Größenmerkmale Bilanzsumme und Nettoumsatzerlöse um 25 % an, um der Inflation Rechnung zu tragen. Die EU-Mitgliedstaaten haben die geänderten Vorgaben unterschiedlich umgesetzt.

Die Übersicht stellt die jeweils geltenden nationalen Schwellenwerte sowie die vorgenommenen Anpassungen dar.

Laut der WPK ergibt sich nach Angaben von Accountancy Europe gegenüber dem Jahr 2021 folgendes Bild:

  • In zehn Ländern blieben die Schwellenwerte unverändert.

  • Zwölf Länder übernahmen die vollständige Anhebung der Schwellenwerte um 25 %.

  • Neun Länder erhöhten die Schwellenwerte um mehr als 25 %.

  • Zypern hat seine Schwellenwerte unverändert beibehalten und zugleich die Möglichkeit der Durchführung einer prüferischen Durchsicht für kleine Unternehmen eingeführt.

Hinweis:

Die aktualisierte Übersicht der Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa steht auf der Webseite der WPK zur Verfügung.

Quelle: WPK online, Meldung v. (lb)

Fundstelle(n):
IAAAK-08855