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Sächsisches FG Urteil v. - 4 K 788/23

Gesetze: EStG § 3 Nr. 12

Umfang der Steuerbefreiung der an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher gezahlten Aufwandsentschädigung

Leitsatz

1. Eine steuerfreie Aufwandsentschädigung liegt insoweit nicht vor, als dem Empfänger ein abziehbarer Aufwand nicht oder offenbar nicht in der Höhe der gewährten Entschädigung erwächst.

2. Die Prüfung, ob die Entschädigung den Aufwand des Empfängers übersteigt, erstreckt sich nicht darauf, welche Aufwendungen dem einzelnen Steuerpflichtigen konkret erwachsen sind, sondern lediglich darauf, ob Personen in gleicher dienstlicher beziehungsweise ehrenamtlicher Stellung im Durchschnitt der Jahre Aufwendungen etwa in Höhe der Aufwandsentschädigung erwachsen. Zur praktischen Umsetzung dieser Prüfung kann das Finanzamt auf die von den obersten Finanzbehörden der Länder festgelegten Sätze, ersatzweise auf die in den Lohnsteuer-Richtlinien festgelegten Beträge zurückgreifen.

3. Eine von dem Steuerpflichtigen bekleidete Doppelfunktion durch gleichzeitige ehrenamtliche Tätigkeit als Ortvorsteher und als Ortschaftsrat rechtfertigt nicht den Ansatz eines höheren steuerfreien Betrags in Gestalt einer kumulativen Anwendung der Steuerfreibeträge für Ortsvorsteher und für Ortschaftsräte.

Fundstelle(n):
DAAAK-08848

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Sächsisches FG, Urteil v. 07.08.2025 - 4 K 788/23

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