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BFH | Verhinderung von doppelter Nutzung von Organschaftsverlusten im In- und Ausland
Die Beteiligten streiten um die Anwendbarkeit der Verlustabzugssperre des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG i. d. F. v. auf den Veranlagungszeitraum 2010 (Streitjahr). Die Klägerin ist eine inländische GmbH. Ihr Wirtschaftsjahr beginnt am 1.10. und endet am 30.9. Alleingesellschafterin der Klägerin ist die in den USA ansässige A Inc. Am schlossen die Klägerin als Organträgerin und die B GmbH als Organgesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Für US-Steuerzwecke hatte die Klägerin im Streitjahr von der „check-the-box-election“ Gebrauch gemacht und war deshalb als „disregarded entity“ zu behandeln. Für die US-Besteuerung wurde sie damit wie eine Betriebsstätte behandelt. Damit wurden die positiven und negativen Einkünfte der Klägerin nach den Besteuerungsg...