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Einkommensteuer | Zuordnung von Vergütungen aus einem obligatorischen Arbeitnehmer-Genussrecht zu den Kapitaleinkünften (BFH)
Laufende Vergütungen aus einem
obligatorischen Arbeitnehmer-Genussrecht gem.
§ 20 Abs.
1 Nr. 7 EStG fallen regelmäßig nicht unter den
Einkünfteerzielungstatbestand des
§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
(; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die Qualifizierung von Genussrechtsausschüttungen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Das FA vertrat die Ansicht, dass es sich bei den Zinszahlungen aus den Genussrechten des Klägers im Streitjahr 2018 um Einkünfte aus selbständiger Arbeit handele. Die hiergegen gerichtete Klage hatte in erster instanz keinen Erfolg ().
Die Richter des BFH sahen dies anders und gaben der Klage statt:
Die Genussrechtszinsen...