Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das Lieferkettengesetz zwischen BAFA-Praxis, Gesetzesänderung und EU-Richtlinie
Vom strengen Sorgfaltsregime zur risikoorientierten Umsetzung
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG, kurz: Lieferkettengesetz) befindet sich seit seinem Start in einem dynamischen Wandel – weniger durch neue inhaltliche Pflichten, sondern durch eine veränderte praktische Wirkung. Drei Entwicklungen prägen diese Relativierung der ursprünglichen Regulierungsintensität. Welche das sind und was das für Unternehmen konkret bedeutet, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Das LkSG wandelt sich vom formalen Sorgfaltsregime hin zu einem risikoorientierten Compliance-Instrument.
Die BAFA-Praxis prägt faktisch den Normgehalt des LkSG.
Berichtspflichten und Bußgeldregelungen werden reduziert, die materiellen Sorgfaltspflichten bleiben bestehen.
Die CSDDD relativiert nationale Lieferkettengesetze und positioniert das LkSG als Übergangsregelung.
Unternehmen erfahren weniger formalen Druck, müssen aber die Verantwortung für Hochrisiken weiterhin tragen.
I. Dynamische Fortentwicklung des Lieferkettengesetzes
Seit seinem Inkrafttreten unterliegt das LkSG einer dynamischen Fortentwicklung, die weniger durch materielle Verschärfungen als durch eine Neuausrichtung seiner praktischen und normativen Wirkungsweise gekennzeichnet ist. Diese Entwicklung vollzieht sich auf drei Ebenen, die jeweils eigenständig ansetzen, in ihrer Wirkung ...