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Kurzarbeitergeld: Bezugsdauer bis Ende 2026 verlängert
Die Sonderregelung, die eine Verlängerung der maximalen Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld bis zu 24 Monate ermöglicht, sollte Ende 2025 auslaufen. Aufgrund der andauernden wirtschaftlich schwierigen Lage ist jetzt weiter die verlängerte Bezugsdauer möglich. Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 die Verlängerung der Sonderregelung für Kurzarbeitergeld bis Ende 2026 beschlossen. Damit kann Kurzarbeitergeld weiter für bis zu 24 Monate bezogen werden. Ziel ist es, Betriebe in wirtschaftlich schwierigen Zeiten weiter zu unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern.
In der Übersicht „Kurzarbeitergeld“, NWB MAAAH-45466, erhalten Sie Informationen zu folgenden Punkten: Voraussetzungen, erheblicher Arbeitsausfall, Anspruchsdauer, Berechnung, Anzeige über den Arbeitsausfall.