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Grenzüberschreitende Prüfungszusammenarbeit - „Focus on Spain“
Quo vadis internationale Verwaltungszusammenarbeit?
Die unmittelbare Zusammenarbeit der Betriebsprüfungseinheiten verschiedener europäischer Staaten hat sich in den letzten 15 Jahren kontinuierlich fortentwickelt. In Deutschland wurden Organisationsstrukturen im BZSt und in den Ländern geschaffen. Auf europäischer Ebene bietet die EU-Amtshilferichtlinie spätestens seit der Ergänzung durch DAC7 einen verlässlichen Rechtsrahmen. Auch mit Drittstaaten gibt es – nicht zuletzt durch Bemühungen der OECD – erfolgreiche Projekte. Das Zentrum für internationale Betriebsprüfung in Baden-Württemberg (ZiBp BW) veranstaltete mit der IFA Südwest am im Neuen Schloss in Stuttgart und auf Initiative von Frau Prof. Dr. Angelika Dölker von der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg ein englischsprachiges Halbtagsseminar zu Fragen der internationalen Zusammenarbeit der Finanzbehörden und der Rechtssicherheit. Der Fokus lag auf Spanien. Neben Berichten aus der Perspektive beider Staaten gab es am Ende einen Ausblick auf die jeweilige Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung in beiden Staaten. Dieser Beitrag beschäftigt sich anlässlich dieser Veranstaltung mit den jüngeren Entwicklungen in Deutschland, insbesondere mit dem neuen BMF-Merkblatt zur grenzüberschreitenden Prüfungszusammenarbeit.
Die internationale Zusammenarbeit im Rahmen von gleichzeitigen und gemeinsamen grenzüberschreitenden Betriebsprüfungen kann einen Zeitvorteil für Unternehmen und Verwaltung im Rahmen der Vermeidung von Doppelbesteuerung bringen. Dies führt früher zu Rechtssicherheit.
Komplexere internationale Regelungen erfordern vermehrt ein auch international abgestimmtes Vorgehen der Finanzverwaltungen.
Maßgeblich kommt es darauf an, aus dem Werkzeugkoffer der internationalen Verfahren (Streitvermeidungs-, Risikobewertungs- und Streitbeilegungsverfahren) das im Einzelfall geeignetste Tool zu verwenden.S. 81