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Zeitpunkt der Bildung einer Rückstellung für die Freistellung von Mitarbeitenden
I. Sachverhalt
Die prüfungspflichtige ABC GmbH hat mit einem Mitarbeitenden Anfang Dezember 20X1 erste Gespräche über eine Trennung geführt. Mitte Dezember 20X1 wurden die beiderseitigen Vorstellungen konkretisiert. Ende Dezember 20X1 einigte man sich auf eine Trennung zum Jahresende 20X2. Ab Juli 20X2 wird der Mitarbeitende bis Dezember 20X2 freigestellt. Die Vereinbarung wurde von beiden Parteien im Januar 20X2 unterzeichnet.
II. Fragestellung
Die Leiterin des Rechnungswesens der ABC GmbH tritt im Februar 20X2 mit der Frage an Wirtschaftsprüfer M heran, ob bereits zum 31.12.20X1 eine Rückstellung gebildet werden darf bzw. muss.
III. Lösungshinweise
1. Voraussetzungen für die Rückstellungsbildung
Gemäß dem Vollständigkeitsgebot (§ 246 Abs. 1 Satz 1 HGB) sind sämtliche Schulden im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu passivieren. Zu den Schulden zählen auch die Rückstellungen. Handelsrechtlich liegt eine Schuld vor, wenn die Kriterien der Außenverpflichtung (rechtlich oder faktisch), der wirtschaftlichen Belastung sowie der Quantifizierbarkeit kumulativ erfüllt sind.
Die spezielle Vorschrift des § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB ordnet die Passivierung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlich...