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Eine unendliche Geschichte: Die Verjährung im Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Der Beitrag untersucht die Ausgestaltung der Verjährungsfristen im berufsaufsichtlichen Verfahren der Wirtschaftsprüfer. Im Fokus stehen die Verjährungsgrenzen gemäß § 70 WPO. Ein Vergleich mit dem Disziplinarmaßnahmeverbot des § 15 Bundesdisziplinargesetz (BDG) offenbart eine erhebliche rechtspolitische Schieflage zulasten des Berufsstands.
I. Verfahren als Belastung
Jenseits der materiellen Sanktion stellt bereits das laufende berufsaufsichtliche Verfahren eine erhebliche Belastung für jeden Berufsangehörigen dar – unabhängig von dessen Ausgang. In der Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass die Dauer eines Verfahrens selbst sanktionsähnliche Wirkung entfalten kann. Frei nach Malcolm Feeley gilt auch im Bereich der Berufsaufsicht zu oft: „the process is the punishment“.
Mit anderen Worten: Für den Wirtschaftsprüfer führen laufende berufsaufsichtliche Verfahren schon für sich genommen zu gravierenden, verfassungsrechtlich unter Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (Berufsfreiheit) rechtfertigungsbedürftigen Nachteilen. Beispielhaft seien etwa folgende Aspekte genannt:
Es entstehen schnell faktische Karrieresperren (z. B. bei Partneraufnahmen) und Unsicherheiten in der Mandatsbeziehu...