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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 2 BA 3152/22

Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1; SGB IV § 7a Abs. 1; SGB IV § 28p Abs. 1; SGB IV § 127; SGB VI § 2 S. 1 Nr. 9

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ausschließlich für den Bereich der Rentenversicherung getroffene Feststellungen, die ein Rentenversicherungsträger zur gesetzlichen Rentenversicherungspflicht von Selbstständigen (z.B. als "Solo-Selbständiger" nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI) bzw. auf Antrag (§ 4 SGB VI) trifft, entfalten keine mit Antragsverfahren nach §§ 7a Abs. 1, 28h Abs. 2 und 28p Abs. 1 SGB IV vergleichbare Regelungswirkung (im Anschluss an -, Rn. 14).

2. Die für Lehrtätigkeiten mit Wirkung zum (BGBl. 2025 I Nr. 63 S. 7 f.) eingeführte Übergangsvorschrift des § 127 SGB IV ist mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Grundgesetz vereinbar.

Fundstelle(n):
AAAAK-08499

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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 04.06.2025 - L 2 BA 3152/22

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