Lehrbuch Abgabenordnung
24. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kapitel 10: Steuerschuldverhältnis
10.1 Begriff
421Das Steuerschuldverhältnis ist ein gesetzliches Schuldverhältnis des öffentlichen Rechts, das alle Rechtsbeziehungen umfasst, die zwischen den Beteiligten (Steuergläubiger und dem Steuerschuldner) bei der Verwirklichung von Steueransprüchen (§ 3 Abs. 1 AO) und Ansprüchen auf steuerliche Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO) dienen. Hierbei ist der Staat – vertreten durch die Finanzbehörden (§ 2 FVG) – in der Regel der Steuergläubiger und nur ausnahmsweise – bei Steuervergütungs- oder Steuererstattungsansprüchen – der Steuerschuldner.
Das Steuerschuldverhältnis kommt nicht aufgrund vertraglicher Vereinbarungen gleichberechtigter Vertragspartner zustande, sondern entsteht, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft (§ 38 AO).
10.2 Der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis
422Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind in § 37 Abs. 1 AO abschließend aufgezählt.
Der Steueranspruch ist der Anspruch des Staates – genauer gesagt eines öffentlich-rechtlichen Gemeinwesens – auf eine Geldleistung i. S. d. § 3 Abs. 1 AO.
Unter dem Begriff Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung sind die in § 3 Abs. 4 AO abschließend aufgezählten Geldleistungen zusammengefasst. Die Wichtigsten sind:
Nr. ...