Online-Nachricht - Montag, 19.01.2026
Bewertung | Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG (BMF)
Das BMF hat gemäß § 187 Abs. 3 Satz
4 BewG die maßgebenden Verbraucherpeisindizes zur Anpassung der Basiswerte für
Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG
bekanntgegeben, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2026 anzuwenden
sind ().
Danach beträgt der Verbraucherpreisindex für Deutschland für den Monat Oktober 2025 (2020 = 100) 123,0.
Für den Monat Oktober 2001 (2020 = 100) beträgt der Verbraucherpreisindex für Deutschland 77,1.
Quelle: , veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)
Fundstelle(n):
SAAAK-08415