Vorsicht Falle | Warnung vor Betrugsversuchen (OFD)
Es kommt immer wieder vor, dass
Betrüger an persönliche Informationen von Bürgern gelangen wollen, z.B. indem
betrügerische E-Mails, SMS oder Briefe im Namen der Finanzverwaltung versandt
werden. Als Absender wird z.B. ELSTER, das Finanzamt oder das BZSt
vorgetäuscht. In diesen Nachrichten werden die Empfänger meist aufgefordert,
eine im Anhang befindliche Datei zu öffnen, bei der es sich angeblich um einen
Steuerbescheid oder eine Rechnung handelt. Hierauf macht die OFD
Baden-Württemberg aufmerksam.
Hierzu führt die OFD weiter aus und gibt die folgenden Handlungsempfehlungen:
Die Steuerverwaltung sendet grundsätzlich nur Benachrichtigungen, aber niemals die eigentlichen Steuerdaten oder Rechnungen in Form eines E-Mail-Anhangs.
Derzeit versuchen Betrüger insbesondere per E-Mail oder mit gefälschten Webseiten mit ELSTER-Bezug an Informationen von Bürgern zu gelangen. Sie versenden E-Mails im Namen von ELSTER mit Titeln wie z.B. „Mahnverfahren eingeleitet“, „Meldung Ihrer aktuellen Krypto-Bestände“, „Rückzahlung Einkommensteuer“, „Rückerstattung zur Auszahlung bereit“, „Amtliche Mitteilung zur Einkommensteuer“.
Öffnen Sie niemals Anhänge, von denen Sie nicht sicher sind, dass sie aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen.
Die Steuerverwaltung wird in einer E-Mail niemals Informationen, wie die Steuernummer, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern, PIN oder die Antwort auf Ihre Sicherheitsabfrage, anfordern.
Klicken Sie nicht auf einen eingebetteten Link in einer E-Mail, wenn Sie Zweifel daran haben, dass die E-Mail von der Finanzverwaltung stammt.
Weitere Informationen hierzu stehen auf der Webseite der OFD zur Verfügung.
Zudem hat das BZSt eine Übersicht der Schreiben mit bekannten Betrugsversuchen zusammengestellt. Die Schreiben sowie weitergehende Informationen finden Sie auf der Webseite des BZSt.
Allgemeine Tipps für den Umgang im Internet, sowie aktuelle Warnungen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Quelle: OFD Baden-Württemberg, Pressemitteilung v. (lb)
Fundstelle(n):
BAAAK-08224