Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
NWB ReformRadar. Ihr Frühwarnsystem zu allen wichtigen Reformvorhaben.
Aktueller Stand:
: Beschluss Bundesregierung
: BMF veröffentlicht Referentenentwurf
Hintergrund: Mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes soll das Recht der Steuerberatung modernisiert werden. Für Bürger soll Steuerberatung flexibler, für Beratende Bürokratie abgebaut werden.
Der Gesetzentwurf sieht im Bereich des Steuerberatungsrechts vier wesentliche Änderungen vor:
Ausweitung der Befugnisse von Lohnsteuerhilfevereinen: Lohnsteuerhilfevereine sollen künftig in mehr Fällen ihren Rat anbieten können. Die Regelungen über Lohnsteuerhilfevereine sollen umfassend modernisiert werden. U.a. sollen die Betragsgrenzen für mit der Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine vereinbarte Tätigkeiten entfallen. Zudem soll eine Person künftig drei statt bisher zwei Beratungsstellen leiten dürfen. Nach Schätzungen des BMF können so demnächst etwa 35.500 Steuerpflichtige zusätzlich die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen.
Neuregelung der beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen: Die Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen soll neu geregelt werden. Künftig sollen z.B. Energieberater auch auf steuerrechtliche Fragen eingehen können, sofern sie in Zusammenhang mit ihrer Beratung stehen.
Erweiterung der unentgeltlichen Hilfeleistung: Vorgesehen ist zudem, die Befugnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen zu erweitern. Neben nahen Angehörigen sollen künftig auch andere nahestehende Personen unentgeltlich beraten können. Darüber hinaus sollen sog. "Tax Law Clinics" an oder im Umfeld von Hochschulen zulässig sein, bei denen unter Anleitung besonders qualifizierter Personen unentgeltliche Steuerberatung angeboten wird. Damit sollen das ehrenamtliche Engagement und die Gewinnung von Nachwuchskräften gefördert werden.
Leitungserfordernis soll wegfallen: Das sog. Leitungserfordernis bei weiteren Beratungsstellen von Steuerberatern soll wegfallen. Künftig kann eine weitere Beratungsstelle unterhalten werden, ohne dass diese durch eine andere Beraterin oder einen anderen Berater geleitet wird oder hierzu eine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Zudem können Vollmachten künftig zentral elektronisch verwaltet werden.
Außerhalb des Steuerberatungsrechts sind folgende Maßnahmen geplant:
Um Scheinsitzverlegungen von Unternehmen entgegenzuwirken, soll der Mindesthebesatze für die Gewerbesteuer ab dem Erhebungszeitraum 2027 von 200 auf 280 % erhöht werden.
Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes sollen dazu beitragen, eine mögliche zweifache Besteuerung desselben Lebenssachverhaltes beim Auseinanderfallen von Verpflichtungs- (Signing) und Verfügungsgeschäft (Closing) auszuschließen.
Zudem ist geplant, die Anzeigefristen für Beteiligte nach § 19 GrEStG auf einen Monat zu verlängern.
Nicht mehr im Gesetz enthalten ist eine Vorschrift zur Sicherstellung des Fremdbesitzverbots bei der Beteiligung von Wirtschafts- und Buchprüfungsgesellschaften an steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften. Vorgesehen war, dass sich anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und anerkannte Buchprüfungsgesellschaften an einer steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft nur dann beteiligen dürfen, wenn sie ihrerseits die Anerkennungsvoraussetzungen nach § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StBerG erfüllen, § 55a Abs. 1 Satz 3 StBerG-E i.d.F. des Referentenentwurfs.
Quelle: Regierungsentwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (Stand: ), veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)
Nachrichten zum Neunten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Online-Nachricht v. : Gesetzgebung | Bundeskabinett beschließt Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (BMF)
Online-Nachricht v. : Berufsrecht | Stellungnahme zum Fremdbesitzverbot (DStV)
Online-Nachricht v. : Gesetzgebung | Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (BMF)
Aufsätze
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes,
Stellungnahmen
Stellungnahme der BStBK zum Referentenentwurf v. , veröffentlicht auf der Homepage der BStBK
Stellungnahme des DStV zum Referentenentwurf v. , veröffentlicht auf der Homepage des DStV
Gesetzesmaterialien
Regierungsentwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (Stand: ), veröffentlicht auf der Homepage des BMF
Referentenentwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes, veröffentlicht auf der Homepage des BMF
Fundstelle(n):
RAAAK-08223