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Einkommensteuer | Firmenwagenbesteuerung: Keine vorteilsmindernde Berücksichtigung der vom Arbeitnehmer getragenen Stellplatzkosten (BFH)
Die unentgeltliche Überlassung
eines Stellplatzes oder einer Garage tritt als eigenständiger Vorteil neben den
Vorteil für die Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten. Vom
Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten mindern daher den geldwerten Vorteil
aus der Kfz-Überlassung nicht (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Klägerin überlässt ihren Arbeitnehmern teilweise Firmenwagen auch zur privaten Nutzung. Kosten der Arbeitnehmer für das Anmieten von Garagen- und Einstellplätzen übernimmt sie gemäß der betrieblichen "Firmenwagenregelung" nicht.
Da im Umfeld der Büroräume der Klägerin öffentliche Parkplätze nur in geringer Anzahl zur Verfügung stehen, bietet sie ihren Arbeitnehmern - unabhängig davon, ob diese einen...