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Online-Nachricht - Mittwoch, 14.01.2026

Erbschaftsteuer | Umfang des verfügbaren Vermögens im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung (BayLfSt)

Dekorative
		  GrafikDas Bayerische Landesamt für Steuern hat zur Ermittlung des Umfangs des verfügbaren Vermögens i. S. d. § 28a Abs. 2 ErbStG Stellung genommen (.2.1-10/12 St 34).

Hintergrund: In Fällen einer Erbauseinandersetzung sieht § 28a Abs. 1 Satz 2 ff. ErbStG bei Anwendung der Verschonungsbedarfsprüfung einen Begünstigungstransfer vor.

Danach kann ein Erbe für das im Rahmen der Erbauseinandersetzung von den insoweit weichenden Miterben erlangte begünstigte Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG über seinen Erbanteil am begünstigten Vermögen hinaus die Anwendung der Verschonungsbedarfsprüfung gem. § 28a ErbStG in Anspruch nehmen, soweit er den anderen Miterben hierfür nicht begünstigtes Vermögen überträgt, welches er vom Erblasser erworben hat.

Im Gegenzug bleibt die Anwendung des § 28a ErbStG für den Er...

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