Online-Nachricht - Mittwoch, 14.01.2026
Investmentsteuergesetz | Bekanntgabe des Basiszinses zur Berechnung der Vorabpauschale (BMF)
Das BMF hat den Basiszins zum
für die Berechnung der Vorabpauschale gem. § 18 InvStG für 2026
bekannt gegeben ().
Hintergrund: Der Anleger eines Investmentfonds hat als Investmentertrag unter anderem die Vorabpauschale nach § 18 InvStG zu versteuern (§ 16 Absatz 1 Nummer 2 InvStG). Die Vorabpauschale für 2026 ist unter Anwendung des Basiszinses vom zu ermitteln.
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 3,20 % für Bundeswertpapiere mit jährlicher Kuponzahlung und einer Restlaufzeit von 15 Jahren errechnet.
Hinweis:
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: (lb)
Fundstelle(n):
PAAAK-08160