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StuB 2/2026 S. 73

Ertragsteuerinformationsbericht: EU-Kommission veröffentlicht Public Country-by-Country Reporting (pCbCR) Taxonomie

Bestimmte multinationale umsatzstarke Unternehmen bzw. Konzerne sind durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 vom verpflichtet, einen sog. Ertragsteuerinformationsbericht (EIB) zu erstellen und offenzulegen. Gegenstand des Berichts sind insbesondere länderbezogene Angaben wie Umsatz, Ergebnis vor Steuern, Steueraufwand und gezahlte Steuern. Die Vorschriften zum EIB sind erstmals für ein nach dem beginnendes Geschäftsjahr anzuwenden.

Der EIB ist auf Basis eines vorgegebenen Formblattes und in einem festgelegten maschinenlesbaren Format zu erstellen. Mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung EU 2024/2952 am hat die EU-Kommission ein Musterformblatt und Berichtsformat zur standardisierten Darstellung von Ertragsteuerinformationen vor...

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