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Umsatzsteuer | Ort der Lieferung bei Lieferung über ein im Inland befindliches Lager
(1) Es ist nicht klärungsbedürftig, dass auch unionsrechtlich für die Lieferortbestimmung nach Art. 32 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der Erwerber bereits bei Beginn der Versendung feststehen muss. (2) Wird im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde gerügt, eine unterlassene Beiladung verletze den unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatz, ist darzulegen, inwieweit das Unterlassen einer Beiladung die Ausübung der Rechte, die die Unionsrechtsordnung einräumt, praktisch unmöglich macht oder übermäßig erschwert (Bezug: § 3 Abs. 6, § 6b UStG; Art. 32, Art. 17a MwStSystRL).
Die Klägerin hielt es im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde für grds. bedeutsam, ob Abnehmer i. S. des § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG nur sein kann, wer zum Zeitpunkt des Beginns der Beförderung eine bestimmte Anzahl an Waren verbindlich g...