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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Anlaufhemmung bei Abgabe einer Schenkungsteuererklärung nach Anzeigeerstattung; Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft
(1) Verlangt das FA nach einer Anzeige des Stpfl. gem. § 30 Abs. 1 und 2 ErbStG die Abgabe einer Schenkungsteuererklärung, endet die Anlaufhemmung gem. § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung eingereicht wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Steuerentstehung (Bestätigung des , NWB UAAAC-93984, BStBl 2009 II S. 232). (2) Erhält ein Gesellschafter einer GmbH von einem Dritten eine Zuwendung, die er auflagegemäß in das Vermögen der GmbH einzuzahlen hat, um dieser den Erwerb eines Grundstücks zu ermöglichen, liegt schenkungsteuerrechtlich eine Leistung des Dritten an die GmbH vor, die zu einer steuerbaren Werterhöhung der Anteile des Gesellschafters i. S. des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG führen kann (Bezug: § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO; § 7 Abs. 8 Satz 1, § 30 Abs. 1, Abs. 2, § 31 Abs. 1 Satz 1 ErbStG; § 99,...