Einkommensteuer | Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig (FG)
Die im Jahr 2022 einmalig
ausgezahlte Energiepreispauschale ist auch für Rentner einkommensteuerpflichtig
(, 2 K 1150/23 und 2
K 1140/23; Revisionen anhängig, BFH-Az. X R 24/25, X R 25/25 und X R
27/25).
Sachverhalte: In den drei Verfahren wandten sich die Kläger gegen die Einkommensteuerpflicht der Energiepreispauschale.
Das Sächsische FG wies die Klagen ab:
Das Gericht hält die Neuregelung im Einkommensteuergesetz für verfassungsgemäß, mit der auch für Rentenbeziehende die Energiepreispauschale der Einkommensteuer unterworfen wird, wenn sie nach dem "Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz" ausgezahlt wurde.
Dem Gesetzgeber steht ein erheblicher Gestaltungsspielraum zu, den er nutzen konnte, um die Energiepreispauschale durch ihre Besteuerung sozial gerecht zu verteilen.
Rentner werden damit ebenso behandelt wie Arbeitnehmer, Versorgungsempfänger und Selbständige, so dass ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes nicht vorliegt.
Die Kläger haben gegen die Urteile Revision zum BFH eingelegt. Dort sind die Verfahren unter den Az. X R 24/25, X R 25/25 und X R 27/25 anhängig. Die Volltexte der Entscheidungen sind noch nicht verfügbar.
Quelle: Sächsisches FG, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
VAAAK-07912