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Online-Nachricht - Montag, 12.01.2026

Finanzverwaltung | Steuerpflichtige des ehemaligen Finanzamts Sonneberg erhalten eine neue Steuernummer (FinMin)

Dekorative
		  GrafikDas Thüringer Finanzministerium (FinMin) teilt mit, dass aufgrund der Zusammenführung der Finanzämter Sonneberg und Suhl zum Finanzamt Südthüringen betroffene Steuerpflichtige Mitte Januar 2026 eine neue Steuernummer erhalten werden. Das FinMin macht zudem auf mögliche Folgen für Unternehmer und Arbeitgeber aufmerksam.

Hintergrund: Zum wurden die ehemaligen Finanzämter Sonneberg und Suhl zum Finanzamt Südthüringen zusammengeführt. Die alten Steuernummern des Finanzamts Sonneberg (Bundesfinanzamtsnummer 4170) waren nach der Zusammenlegung der beiden Finanzämter bislang weiterhin gültig. Programmtechnisch kann die Umstellung der Steuernummern nunmehr vollzogen werden.

Hierzu führt das FinMin weiter aus:

  • Ab sofort werden alle Steuerfälle des Finanzamtes Südthüringen unter der einheitlichen Bundesfinanzamtsnummer 4171 geführt. Rund 150.000 Steuerpflichtige des ehemaligen Finanzamts Sonneberg erhalten deshalb Mitte Januar 2026 eine neue Steuernummer. Steuerpflichtige des ehemaligen Finanzamts Suhl behalten ihre alte Steuernummer auch weiterhin.

  • Alle betroffenen Steuerpflichtigen erhalten postalisch eine Mitteilung über ihre neue Steuernummer. Mit Mitteilung der neuen Steuernummer ist sodann ausschließlich diese bei der Korrespondenz mit dem Finanzamt Südthüringen zu verwenden.

  • Die Gewerbeämter der betreffenden Kommunen und die Angehörigen der steuerberatenden Berufe wurden im Vorfeld von der Finanzverwaltung über die Umstellung der Steuernummern informiert.

Hinweise für Unternehmer:

  • Unternehmerisch tätige Steuerpflichtige haben die gesetzliche Verpflichtung zur Angabe der Steuernummer in den von ihnen erstellten Rechnungen (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG) zu beachten. Die ausgestellten Rechnungen müssen nun gegebenenfalls angepasst werden.

  • Anstelle der Steuernummer kann aber auch die vom BZSt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet werden. Diese bleibt trotz des Steuernummernwechsels unverändert.

Hinweise für Arbeitgeber:

  • Arbeitgeber, die am ELStAM-Verfahren (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) teilnehmen, beachten bitte die ergänzenden Hinweise im „Leitfaden zum Steuernummernwechsel“.

  • Den Leitfaden finden Sie hier.

Hinweise:

Aufgrund der technischen Umstellungen ist das Finanzamt Südthüringen am Freitag, , und am Montag, , telefonisch nicht erreichbar.

Steuerpflichtige können ihre Steuererklärungen oder sonstigen Anträge postalisch senden oder direkt in den Hausbriefkasten des Finanzamtes einwerfen. Zudem kann die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung über das Online-Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) jederzeit genutzt werden. Dem Finanzamt können so zu jeder Uhrzeit weitere Informationen und Unterlagen elektronisch übermittelt werden.

Elektronische Kontaktmöglichkeiten sind auch hier (zuerst das jeweilige Finanzamt auswählen und dann auf die Rubrik „Adresse und Kontakt“) zu finden.

Ab Dienstag, , gelten wieder die regulären Telefonzeiten. Die Telefonzeiten und Kontaktdaten der einzelnen Finanzämter können Sie hier (zuerst das jeweilige Finanzamt auswählen und dann auf die Rubriken „Ansprechpartner und Telefonzeiten“ und „Adresse und Kontakt“ klicken) nachlesen.

Quelle: Thüringer FinMin, Pressemitteilung v. (lb)

Fundstelle(n):
LAAAK-07911