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BFH Urteil v. - VI R 313/70 BStBl 1974 II S. 197

Leitsatz

Wird ein Arbeitnehmer zur Einkommensteuer mit Einkünften veranlagt, die eine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit darstellen, so ist die Steuer des Zuflußjahres zunächst unter Ausschluß dieser Einkünfte festzustellen und danach um die Steuer zu erhöhen, die sich bei ihrer steuerlichen Berücksichtigung im Verteilungsjahr ergeben hätte. Soweit der Arbeitnehmer für das Verteilungsjahr noch nicht zur Einkommensteuer veranlagt worden ist, sind dabei die Besteuerungsgrundlagen unabhängig vom Lohnsteuerabzugsverfahren zu ermitteln.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 197
BFHE S. 142 Nr. 111,
ZAAAA-99852

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BFH, Urteil v. 05.10.1973 - VI R 313/70

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