Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesetzlicher Mindestlohn und Beitragsbemessung bei Sachbezügen –
Was ist im Rahmen einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zu erwarten, wenn eine Entlohnung ausschließlich durch Sachbezüge erfolgt ist? Oder anders gefragt: Kann bei einer Entlohnung mittels steuer- und beitragspflichtiger Sachbezüge ein Phantomlohn im Sinne der Sozialversicherung entstehen? Genau mit dieser Frage hat sich jüngst das Bundessozialgericht am beschäftigt. Die Antwort war sehr deutlich – und fiel leider nicht im Sinne der Praxis aus. Warum die DRV hier jedoch obsiegen konnte und was sich daraus für die Praxis in den Unternehmen ableitet, beantwortet der folgende Beitrag.
Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB IV gilt: Die Beitragsansprüche der Versicherungsträger entstehen, sobald ihre im Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen. Das bedeutet: Sobald ein Arbeitnehmer einen Entgeltanspruch hat, besteht zugleich der Beitragsanspruch der Sozialversicherungsträger.
Ein geschuldetes – wenn auch nicht gezahltes – Entgelt ist beitragspflichtig. Ein Punkt, über den Steuerrechtler immer wieder staunen, denn im Steuerrecht existiert ausschließlich das Zuflussprinzip. Nur der Lohn, der auch tatsächlich ...