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Einkommensteuer: Rücklage nach § 6b EStG und Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs
Leitsatz
Hat ein bilanzierender Stpfl. eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG zu Unrecht gebildet, begründet dies einen Bilanzierungsfehler, der nach den Regeln des formellen Bilanzenzusammenhangs unter Wahrung der verfahrensrechtlichen Schranken für den Erlass von Steuer- und Steueränderungsbescheiden zu korrigieren ist.
Sachverhalt
Eine im Jahr 1992 gegründete GmbH, deren Unternehmensgegenstand der Erwerb und die Verwaltung von Grundvermögen ist, veräußerte im Jahr 2002 ihren gesamten Immobilienbestand. Aufgrund des dabei entstandenen Gewinns wies sie in der Bilanz zum in entsprechender Höhe eine gewinnmindernde Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG aus. Nach einer die Jahre 1999–2002 betreffenden Außenprüfung erkannte das FA die Rücklage an und der Körperschaftsteuerbescheid 2002 entfaltete Bestandskraft. Im Rahmen eines Einspruchsverfahrens gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2003 führte die GmbH aus, dass der Ort ihrer Geschäftsleitung im Ausland gelegen habe und somit kein steuerpflichtiges Einkommen in Deutschland vorliege. Daraufhin ging das FA davon aus, dass bereits seit 2000 keine Betriebsstätte mehr im Inland vorgelegen habe und ...