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SteuerStud Nr. 3 vom Seite 153

Schriftliche Steuerberaterprüfung – mit der richtigen Lernstrategie zum Erfolg!

Karin Hückel | Redaktion | steuerstud-redaktion@nwb.de

Liebe Leserinnen und Leser,

die Steuerberaterprüfung gehört zu den anspruchsvollsten Qualifikationen in Deutschland. Zugleich sind Steuerberater:innen gefragter denn je. Die anstrengende Zeit der Prüfungsvorbereitung ist es also auf jeden Fall wert! Dabei erfordert die Steuerberaterprüfung eine strukturierte, mit dem Arbeitsalltag kompatible Vorbereitung. Eine effiziente Lernstrategie ist gefragt!

Hierbei begleitet Steuer und Studium Jahr für Jahr viele Teilnehmende.

Im Sinne einer effizienten Lernstrategie sind zwei Faktoren von entscheidender Bedeutung für Ihren Erfolg:

  1. ein nachhaltiges Klausurtraining und

  2. ein Fokus auf die Prüfungsschwerpunkte.

Unseren Autor:innen, langjährige Dozent:innen in der Prüfungsvorbereitung, fallen bei vielen Teilnehmenden sich wiederholende, häufige Fehler in den Übungsklausuren auf. Daher haben sie in dieser Ausgabe typische Fehlerquellen für Sie zusammengestellt. Das sorgt für eine steile Lernkurve!

Zudem zeigen die Themenauswertungen der Prüfungsklausuren der letzten Jahre, dass bestimmte Themengebiete in regelmäßigen Abständen oder gar jährlich geprüft werden und daher zwingend beherrscht werden müssen. Nutzen Sie daher die aktuelle Themenauswertung als „Checkliste“. Damit verschaffen Sie sich schnell Klarheit, welche Prüfungsschwerpunkte Sie sich noch erarbeiten müssen.

Ab 2026 haben Prüflinge in Hessen, München, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Nürnberg und Thüringen zudem ein Wahlrecht: Sie können die Klausuren handschriftlich oder am Laptop schreiben. In der Planung ist dies auch in Hamburg. Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg sind in Sachen digitale Steuerberaterprüfung bereits Vorreiter. Sachsen geht sogar noch einen Schritt weiter: Hier wird die digitale Steuerberaterprüfung ab 2026 verpflichtend. Ab 2027 wird dies auch in Thüringen der Fall sein.

Etwa im April/Mai 2026 werden somit viele Teilnehmende an der Prüfung 2026 ein Formular von ihrer Prüfungsstelle erhalten, um ihr Wahlrecht ausüben zu können. Für sich persönlich sollten Sie diese Entscheidung allerdings schon deutlich zügiger treffen und die Übungsklausuren schnellstmöglich so schreiben, wie später im Examen.

Bleiben Sie weiter dran! Sie schaffen das!

Herzliche Grüße
Ihre

Karin Hückel

Fundstelle(n):
SteuerStud 3/2026 Seite 153
OAAAK-07787