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Auswirkungen des SGB VI-Anpassungsgesetzes im Personalbüro
Gesetzgeber schafft u. a. die Möglichkeit zur Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für geringfügig entlohnt Beschäftigte
Der Deutsche Bundestag hat am das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI-AnpG) beschlossen (vgl. BT-Drucks. 21/1858 u. 21/2634). Der weitaus überwiegende Teil der Regelungen ist am in Kraft getreten (Art. 24 Abs. 1 SGB VI-AnpG; BGBl. 2025 I Nr. 355). Viele der im Gesetz enthaltenen Regelungen betreffen das Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Gesetz enthält aber darüber hinaus Änderungen in verschiedenen Gebieten der Sozialgesetzgebung, die zur digitalen Transformation, zur Rechtsvereinfachung und zum Bürokratieabbau beitragen sollen. Gegenstand des Beitrags sind auch Neuregelungen, die für das Personalbüro und/oder speziell für die Entgeltabrechnung von Interesse sind.
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I. Änderungen im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung
1. Verzichtserklärung auf Rentenversicherungsfreiheit bei beschäftigten Altersrentnern
[i]Erklärung des Verzichts auf die RV-Freiheit bisher nur schriftlichPersonen, die nach Ablauf des Monats, in dem sie die Regelaltersgrenze erreichen, (noch) eine mehr als geringfügige Beschäftigung ausüben, sind kraft Gesetzes rentenversicherungsfrei (vgl. § 5 Abs. 4 Nr. 1 SGB VI), können aber durch eine gegenüber ...