Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine steuerneutrale unentgeltliche Übertragung bei Vorbehaltsnießbrauch
Der Bundesfinanzhof hatte unlängst entschieden, dass bei der unentgeltlichen Übertragung der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens eines Gewerbebetriebs unter einem Vorbehaltsnießbrauch ein Ansatz der Buchwerte nicht möglich ist, wenn der frühere Betriebsinhaber seine bisherige gewerbliche Tätigkeit ansonsten fortführt. Erfreulicherweise gibt es eine Übergangsregelung. Laut Bundesfinanzministerium ist das Urteil aus Vertrauensschutzgründen erst für Übertragungen ab dem zwingend anzuwenden.
Dies ist ein kostenloser Probe-Beitrag aus Steuern mobil – dem NWB Audio-Magazin. Sie haben Interesse und möchten dieses als App oder CD testen? Mehr dazu erfahren Sie in unserem Shop.
Der Bundesfinanzhof war vor einem Jahr zu dem Ergebnis gelangt: Bei der unentgeltlichen Übertragung der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens eines Gewerbebetriebs unter einem Vorbehaltsnießbrauch ist ein Ansatz der Buchwerte nicht möglich, wenn der frühere Betriebsinhaber seine bisherige gewerbliche Tätigkeit ansonsten fortführt. – Jetzt hat sich das Bundesfinanzministerium zu dem Urteil geäußert. Die Verwaltung wendet es an. Erfreulicherweise gibt es aber eine Überg...