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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 07-08 | Ermittlungsmaßnahmen: BVerfG liefert gute Argumente gegen die Durchsuchung von Beraterkanzleien

Das Bundesverfassungsgericht hat aktuell bekräftigt, dass die Durchsuchung von Räumlichkeiten eines Berufsgeheimnisträgers nur unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und nach besonders sorgfältiger Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen zulässig ist. Die Entscheidung gibt Steuerberatern wertvolle Argumente an die Hand, mit denen sie sich gegen die Durchsuchung ihrer Kanzlei zur Wehr setzen können.

Damit sind wir auch schon bei unserer Rubrik „Aktuelle Urteile” angelangt. Wir beginnen heute mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts , die nach unserer Wahrnehmung bei Steuerberatern etwas untergegangen ist. Es handelt sich um einen Nichtannahmebeschluss . – Das ist nichts, über das wir normalerweise groß berichten würden. Obwohl dies im Hinblick auf die Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gar nicht von Bedeutung war, haben sich die Karlsruher Richter aber sehr ausführlich geäußert – zur Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung der Kanzleiräume von Berufsgeheimnisträgern. Und das ist natürlich sehr wohl interessant.

Die aktuelle Entscheidung gibt Beratern wertvolle Argumente an die Hand, mit denen sie sich gegen die ...

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